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Definition “ Kapitalerhoehung” |
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» Börsen-Glossar |
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Kapitalerhöhung ![]() |
| Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Grundkapitals eines Unternehmens, bei Aktiengesellschaften im wesentlichen durch Ausgabe junger Aktien, für die den Altaktionären ein Bezugsrecht eingeräumt werden muß. Wird eine solche Aufstockung nur formell vorgenommen und durch Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital »bezahlt«, ohne daß der Aktiengesellschaft neue Mittel zufließen, stehen den Altaktionären Berichtigungsaktien zu. (vgl. junge Aktien, Berichtigungsaktien, Bezugsrecht). ![]() |
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