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Definition “ Hauptversammlung” |
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» Börsen-Glossar |
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Hauptversammlung (HV) ![]() |
| Hauptversammlung (HV) ist die Versammlung der Teilhaber einer Aktiengesellschaft und deren oberstes Beschlußorgan. Entsprechend seinem Aktienbesitz ist jeder Aktionär zur Stimmabgabe in der HV berechtigt; soweit er diese nicht selbst wahrnehmen kann, kann er seine Depotführende Bank beauftragen, ihn zu vertreten. Zu den wichtigsten Befugnissen der HV gehört die Bestellung des Aufsichtsrats, der seinerseits den Vorstand des Unternehmens bestimmt. Darüber hinaus entscheidet die HV über die Verwendung des Gewinns, die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand sowie über Kapitalmaßnahmen. Im allgemeinen werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefaßt, soweit es nicht um Entscheidungen von besonderer Tragweite geht (Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen, Auflösung der AG o. ä.); diese schreiben eine Zustimmung von 75% des bei der Beschlußfassung anwesenden Kapitals vor. ![]() |
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