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Definition “ Billigst” |
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» Börsen-Glossar |
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Billigst ![]() |
| Billigst lautet der ausdrückliche Zusatz bei der (unlimitierten) Aufgabe einer Kauforder, wenn der Anleger bereit ist, jeden sich am Markt zum gegebenen Zeitpunkt herausbildenden (»günstigsten«) Kurs zu akzeptieren, um auf jeden Fall zu einem Kaufabschluß zu kommen. An den deutschen Börsen gehen diese Aufträge den limitierten Aufträgen vor. Gefährlich kann eine solche Auftragsvergabe für den Börsianer bei sehr »engen« umsatzschwachen Werten sein, wenn gleichzeitig mehrere unlimitierte Kaufaufträge zusammenkommen und den Kurs in die Höhe ziehen, weil nur ein unzulängliches Angebot vorliegt. In diesem Fall ist es in Grenzfällen möglich, daß der sich ergebende Kursanstieg an einem Tag mehr als 10 oder gar 20% beträgt. Gegensatz: Bestens. ![]() |
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