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Definition “ Beleihungswert-von-Wertpapieren” |
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» Börsen-Glossar |
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Beleihungswert von Wertpapieren (Effektenkredit) ![]() |
| Beleihungswert von Wertpapieren ist der rein rechnerische Betrag, der sich unter Zugrundelegung bestimmter, meistens in Prozent der jeweiligen Kurse angegebener Beleihungsgrenzen ergibt, und bis zu dessen Höhe ein etwa aufgenommener Kredit des Anlegers gedeckt ist. Je nach Wertpapierart und dem damit verbundenen Kursrisiko werden z. B. Anleihen im allgemeinen bis zu 75% und Aktien bis zu 50% ihres jeweiligen Kurswerts beliehen. Für den Anleger ist es wichtig, den Beleihungswert im Auge zu behalten, weil er bei fallenden Kursen genötigt sein könnte, einen Teil seines Wertpapierbesitzes vorzeitig zu verkaufen oder den aufgenommenen Kredit anderweitig etwa durch »Nachschuß« von Barmitteln zurückzuführen. ![]() |
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