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Definition “ Anfangskurs” |
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» Börsen-Glossar |
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Anfangskurs ![]() |
Der Anfangskurs ist der erste festgestellte Kurs nach Börsenbeginn (Eröffnungskurs). Ein Anleger kann ausdrücklich bestimmen, daß sein Auftrag zu diesem Kurs ausgeführt werden soll. Dies empfiehlt sich beim Kauf, wenn er mit einem Anziehen der Kurse im Sitzungsverlauf rechnet, beim Verkauf, wenn er von einem nachgebenden Börsentrend überzeugt ist. Eine solche differenzierte Auftragsvergabe ist an den deutschen Börsen aber in der Regel nur möglich bei einem Ordervolumen von mindestens 50 Stück oder einem Vielfachen davon. ![]() |
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