Definition “ Amtlicher-Makler”

 

 

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Amtlicher Makler  Beschreibung zu Amtlicher-Makler bei Wiki Gameax den Börsenlexikon
Amtlich bestellte und vereidigte Kursmakler, die für die Kursfeststellung im amtlichen Handel zuständig sind und einer besonders strengen Beaufsichtigung unterliegen.
Sie vermitteln Börsengeschäfte, dürfen im Gegensatz zu den freien Maklern Eigengeschäfte aber nur in begrenztem Umfang tätigen.

(siehe auch: Amtlicher-Handel, Freier-Makler bzw. Freimakler) Kategorien von  Amtlicher Makler: » Börsenlexikon » Enzyklopädie » Aktie


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