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Definition “ Amtlicher-Makler” |
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» Börsen-Glossar |
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Amtlicher Makler ![]() |
| Amtlich bestellte und vereidigte Kursmakler, die für die Kursfeststellung im amtlichen Handel zuständig sind und einer besonders strengen Beaufsichtigung unterliegen. Sie vermitteln Börsengeschäfte, dürfen im Gegensatz zu den freien Maklern Eigengeschäfte aber nur in begrenztem Umfang tätigen. (siehe auch: Amtlicher-Handel, Freier-Makler bzw. Freimakler) ![]() |
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