|
Definition “ Aktiengesellschaft” |
|
|
» Börsen-Glossar |
|
Aktiengesellschaft ![]() |
| Aktiengesellschaft (AG) ist ein Unternehmen, dessen Gesellschafter (Aktionäre) über den Kauf von Aktien am Grundkapital dieses Unternehmens beteiligt sind. Für Verbindlichkeiten des Unternehmens haften die Gesellschafter bis zur Höhe ihrer Beteiligung, nicht aber mit ihrem übrigen Vermögen. Ziel und Zweck einer Aktiengesellschaft ist es, über die Ausgabe von Aktien erhebliche Kapitalsummen für Investitionen o. ä. zu besorgen und das Unternehmensrisiko auf viele Schultern zu verteilen. Die Mitwirkungsrechte an Entscheidungen des Unternehmens beschränken sich für den Aktionär im wesentlichen auf seine (mögliche) Stimmabgabe in der Hauptversammlung, auf der über die Mitglieder des Aufsichtsrates, die Verwendung des Bilanzgewinns und die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat entschieden wird. ![]() |
|
Wiki GameAx-Advance Definition Aktiengesellschaft, Das Börsenlexikon, Wörterbuch, Glossar. © GameAx Advance München Hamburg Wien |
|
|